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Externe Datenschutzbeauftragte

Die rechtskonforme Umsetzung der DSGVO erfordert spezifische Kenntnisse: Übergeben Sie deshalb die Aufgabe des Datenschutzes an unsere Experten! Unsere externen Datenschutzbeauftragten kümmern sich um alle Fragen des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen. Sie unterstützen Sie gezielt bei der Umsetzung und Einhaltung der DSGVO. Wir kümmern uns also um alles, während Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren!

Ihre Vorteile

Expertenwissen
Unsere externen Datenschutzbeauftragten verfügen über spezifische Kenntnisse und Fachwissen im Bereich des Datenschutzes - von IT und praktischen Kenntnissen der Behörden bis hin zu Schulungen und allen rechtlichen Grundlagen.
Praxisnahe Lösungen
Dank vielfältiger und fundierter Erfahrungen in verschiedenen Unternehmen und Branchen bieten Ihnen unsere externen Datenschutzbeauftragten praxisnahe Lösungen angepasst an Ihre spezifische Situation.
Planungssicherheit
Sie profitieren von einer hohen Planungssicherheit dank kalkulierbarer und festgelegter Kosten. Die Bestellung eines externen DSB ist in der Regel deutlich kostengünstiger als interne Lösungen.
Dauerhafte Betreuung
Sie profitieren von einer kontinuierlichen Betreuung und Beratung: Sie werden konsequent und zuverlässig unterstützt und sind immer auf dem neuesten Stand - für Datenschutz auf höchstem Niveau.
Wettbewerbsvorteile
Wettbewerbsvorteile durch Vertrauensgewinn: Die Beachtung des Datenschutzes sowie der Einsatz professioneller Lösungen schafft Vertrauen bei Ihren Kunden und Partnern!
Verschwiegenheitspflicht
Der Umgang mit Daten ist eine Frage des Vertrauens: Unsere externen Datenschutzbeauftragten sind selbstverständlich an die Schweigepflicht gebunden.

Professionelle Datenschutzberatung

DSB Datenschutzbeauftragter

Individuelle Beratung für Ihr Unternehmen

Für viele Unternehmen und Organisationen mag es schwer sein, den Überblick über die Vielzahl von Vorschriften und Richtlinien zum Datenschutz zu behalten. Neben DSGVO und BDSG gibt es branchenspezifische Regelungen, die beachtet werden müssen. Im Rahmen unserer Datenschutzberatung unterstützen wir Sie bei der Gestaltung von datenschutzkonformen Prozessen – individuell angepasst für Ihr Unternehmen. Lassen Sie sich jetzt individuell beraten!

DSGVO-konforme Arbeit
Individuelle Datenschutzberatung durch Experten
Unterstützung beim Aufbau und der Optimierung der Datenschutzorganisation
Überprüfung und intensive Überwachung der Datenschutzmaßnahmen
Vorbeugung von Datenschutzvorfällen
BASIC
  • - Ernennung des externen Datenschutzbeauftragten
  • - Datenschutzmanagementsystem inklusive Vorlagen
  • - Mitarbeiterschulungen
STANDARD
  • - Ernennung des externen Datenschutzbeauftragten
  • - Datenschutzmanagementsystem inklusive Vorlagen
  • - Mitarbeiterschulungen
  • - Weitere Inklusivleistungen zur Umsetzung der DSGVO
PREMIUM
  • - Ernennung des externen Datenschutzbeauftragten
  • - Datenschutzmanagementsystem inklusive Vorlagen
  • - Mitarbeiterschulungen
  • - Weitere Inklusivleistungen zur Umsetzung der DSGVO
  • - Umfangreiches Beratungskontingent

Über den Datenschutz

Datenschutz ist im Allgemeinen der Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten vor unbefugter Erhebung, Speicherung und Weitergabe.

Im Wesentlichen geht es dabei um die Verarbeitung personenbezogener Daten. Personenbezogene Daten sind der Kernbegriff des Datenschutzes: Damit sind alle Informationen über eine identifizierbare Person gemeint, zum Beispiel Name, Kontaktdaten oder Gesundheitsinformationen. In diesem Sinne dient der Datenschutz der Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Jeder hat das Recht, selbst zu bestimmen, welche persönlichen Daten er wann und wem zugänglich machen will. Im Unternehmenskontext gilt dies für die Daten von Mitarbeitern ebenso wie für die von Kunden und Geschäftspartnern.

Wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden, müssen die Datenschutzgesetze beachtet werden. Der Datenschutz wird in Deutschland vor allem durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die Allgemeine Datenschutzverordnung (DSGVO) der Europäischen Union geregelt. Gemeinsam gewährleisten sie den Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.

Datenschutz und Datensicherheit werden fälschlicherweise oft synonym verwendet. Im Gegensatz zum Datenschutz beschreibt die Datensicherheit eher die praktischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Daten. Dazu gehören zum Beispiel der Schutz der Daten vor unberechtigtem Zugriff und die Sicherstellung der Verfügbarkeit. Beide Elemente – Datenschutz und Datensicherheit – müssen im Unternehmen beachtet werden.

Datenschutz dient in erster Linie dem Schutz vor dem Missbrauch von Daten. Im heutigen Informationszeitalter haben wir jeden Tag mit Daten und Informationen zu tun. Vor allem über das Internet geben wir regelmäßig persönliche Informationen preis – oft unbewusst. Der Datenschutz im Internet wird daher immer relevanter, denn hier finden Datentransfer und Datenverarbeitung in großen Mengen statt. In vielen Bereichen sind diese Daten heute die Grundlage für Geschäftsprozesse oder ganze Geschäftsmodelle. Gerade an dieser Stelle gilt es, Datenmissbrauch und -verlust zu verhindern. Um dies zu realisieren und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen, wurden die einheitlichen Richtlinien (DSGVO) geschaffen. Die DSGVO ist für Unternehmen unbedingt einzuhalten, denn bei Verstößen gegen den Datenschutz drohen mitunter hohe Strafen.

Unsere Datenschutzexperten sorgen dafür, dass Fehler im Umgang mit personenbezogenen Daten vermieden und Risiken minimiert werden. Wir setzen die Datenschutzanforderungen so um, dass alle Beteiligten des Unternehmens vor Datenschutzverstößen geschützt sind!

Seit dem 25. Mai 2018 wird das Datenschutzrecht durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geregelt. Die DSGVO ist der Grundsatz des Datenschutzes in der Europäischen Union und regelt einheitlich den Umgang mit personenbezogenen Daten. Nationale Regelungen der EU-Mitgliedsstaaten ergänzen die DSGVO. In Deutschland wird der Datenschutz durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erweitert.

In Unternehmen wird die Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben durch einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten sichergestellt und überwacht. Die zuständigen Aufsichtsbehörden in den jeweiligen Bundesländern kontrollieren ihrerseits die Einhaltung des Datenschutzes in den Unternehmen. Oberste Bundesaufsichtsbehörde in Sachen Datenschutz ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

Zu den Grundsätzen der DSGVO in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten gehören:

  • Transparenz und Rechtmäßigkeit
  • Zweckbindung
  • Datenminimierung
  • Speicherbegrenzung
  • Integrität und Vertraulichkeit

Im Kern besagt die Datenschutzgrundverordnung, dass die Datenverarbeitung nur für eindeutige und rechtmäßige Zwecke erfolgen darf. Darüber hinaus schreibt die DSGVO Informations- und Dokumentationspflichten für Unternehmen vor. Dazu gehören zum Beispiel die Erstellung eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten oder eine Datenschutz-Folgenabschätzung. Verantwortliche müssen nachweisen, dass sie die Vorschriften der DSGVO einhalten.

Um all diesen Verpflichtungen nachzukommen, kommen unsere externen Datenschutzbeauftragten ins Spiel!

Schutz von Unternehmensdaten

Die Datenschutz-Grundverordnung gilt für alle Unternehmen, die ihren eingetragenen Sitz oder eine Niederlassung in der EU haben. Sie gilt aber auch für Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU, wenn sie personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten.

Unternehmen sind verpflichtet, personenbezogene Daten von Kunden, Mitarbeitern oder Geschäftspartnern zu schützen. Um die Einhaltung zu gewährleisten, ist es besonders wichtig, die Vielzahl der Pflichten und Gesetze genau zu kennen. Es müssen besondere Maßnahmen zum Schutz der Daten getroffen werden, die spezifisches Know-how erfordern. Hier setzt das Fachwissen und die umfassende Datenschutzberatung unserer Experten an: Sie unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen datenschutzkonform zu führen.

Warum ist der rechtskonforme Umgang mit personenbezogenen Daten so wichtig? Bei Nichteinhaltung drohen hohe Geldstrafen, und Ihr Image kann erheblichen Schaden nehmen.

Verlassen Sie sich deshalb auf den Datenschutz durch unsere externen Datenschutzbeauftragten:

Datenschutzschulungen

Um den Datenschutz in Ihrem Unternehmen konsequent zu gewährleisten, ist eine regelmäßige Schulung der Mitarbeiter wichtig. Datenschutzschulungen sorgen für ein besseres Verständnis und Bewusstsein für den Datenschutz in Ihrer Belegschaft. Sie vermitteln vor allem den Mitarbeitern, die in ihrer täglichen Arbeit mit personenbezogenen Daten zu tun haben, den richtigen Umgang damit. Regelmäßige Schulungen sorgen auch für die notwendige Compliance im Datenschutz in Ihrem Unternehmen.

Da es oft an internen Kapazitäten mangelt, übernehmen unsere externen Datenschutzbeauftragten diese Aufgabe für Sie: In Online-Schulungen lernen Ihre Mitarbeiter die Grundlagen des Datenschutzes. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten sie ein entsprechendes Zertifikat.

Verschaffen Sie sich mit unseren gezielten Schulungen ein besseres Verständnis des Datenschutzes und bleiben Sie auf dem Laufenden!

DSB 2 Datenschutzbeauftragter

Externer Datenschutzbeauftragter

Die gesetzeskonforme Umsetzung der DSGVO ist unbedingt erforderlich. Professionelles Datenschutzmanagement erfordert spezifisches Wissen – und das liefern unsere Experten. Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung rechtssicherer Datenschutzkonzepte und konzentrieren uns auf grundlegende, tatsächlich relevante Maßnahmen: Mit uns bekommen Sie das, was für einen DSGVO-konformen Unternehmensalltag wirklich notwendig ist. Wir stehen für eine klare und realistische Umsetzung der DSGVO.

So unterstützt der externe Datenschutzbeauftragte

Der externe DSB:

Berät Ihr Unternehmen in allen Fragen des Datenschutzes und unterstützt Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.
Führt eine erste Bestandsaufnahme in Form eines Datenschutzaudits durch. Er analysiert die bisherigen Maßnahmen und ermittelt den Optimierungsbedarf..
Bietet ein Datenschutzmanagementsystem mit zahlreichen Vorlagen und Mustern für die übersichtliche Verwaltung aller Datenschutzaktivitäten.
Unterstützt und beteiligt sich an der Dokumentation des Datenschutzes: z.B. technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) und Datenschutzerklärung.
Fürht Mitarbeiterschulungen durch, die ein besseres Verständnis und Bewusstsein für den Datenschutz in Ihrer Belegschaft sicherstellen.
Ist Ansprechpartner für alle Fragen des Datenschutzes im Tagesgeschäft: sowohl für Mitarbeiter, Verantwortliche und Betroffene als auch für die Aufsichtsbehörde..

Mit Expertenwissen auf der sicheren Seite

Ein Datenschutzbeauftragter kümmert sich um alle datenschutzrechtlichen Aufgaben im Unternehmen. Er fungiert als Schnittstelle zwischen dem Unternehmen, den Aufsichtsbehörden und den Betroffenen. Der Datenschutzbeauftragte kennt alle Pflichten und unterstützt damit die Umsetzung aller Datenschutzanforderungen. Er weiß auch genau, welche Maßnahmen im Falle von Datenschutzverletzungen zu ergreifen sind.

Mit seiner Unterstützung wird das Risiko von Datenmissbrauch und Datenschutzverstößen erheblich minimiert. Mit der Ernennung eines Datenschutzbeauftragten stellen Sie sicher, dass die Informations- und Dokumentationspflichten vorschriftsmäßig erfüllt werden. Um diese anspruchsvolle Aufgabe zu meistern, verfügt der Datenschutzbeauftragte über spezifische Kenntnisse und Erfahrungen. Es reicht von umfangreichen Rechtskenntnissen über Behördenkenntnisse bis hin zu Know-how in der IT.

Ein Datenschutzbeauftragter kann intern oder extern ernannt werden. Das bedeutet, dass die Funktion des DSB entweder von einem Mitarbeiter des Unternehmens ausgeübt oder als Dienstleistung ausgelagert wird.

GDPR und BDSG legen die Kriterien fest, nach denen ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss. Unternehmen und Organisationen, die diese Anforderungen erfüllen, sind verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen – egal ob intern oder extern. Entscheidend ist unter anderem, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden und ob die Datenverarbeitung eine Kerntätigkeit des Unternehmens ist. Die Größe des Unternehmens allein ist also nicht entscheidend. Auch für kleine und mittlere Unternehmen, Start-ups, Selbstständige, Behörden, Institute, Praxen und Vereine kann die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtend sein.

Sie sind unsicher, ob Sie einen DSB bestellen müssen? Wir beraten Sie gerne!

Ein externer Datenschutzbeauftragter ist vor allem dann zu empfehlen, wenn Sie die Aufgabe des Datenschutzes an einen Experten abgeben wollen. Auch interner Mangel an Zeit und technischem Fachwissen sind Gründe für die Auslagerung des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen.

Während wir uns um die Datensicherung in Ihrem Unternehmen kümmern, können Sie sich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren. Mit unserem Expertenwissen und branchenübergreifenden Kenntnissen sind Sie auf der sicheren Seite. Wir beraten Sie als externe Datenschutzbeauftragte bei der Einhaltung der DSGVO in Ihrem Unternehmen. Wir unterstützen Sie bei der Kontrolle und Umsetzung aller notwendigen Maßnahmen. Wir übernehmen die Informationspflicht und führen Schulungen durch. Zum professionellen Datenschutzmanagement gehören auch die Datenschutzdokumentation und ein Datenschutzmanagementsystem. Hier unterstützt Sie der externe Datenschutzbeauftragte zum Beispiel bei der Erstellung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) und der Datenschutzerklärung.

Entdecken Sie unsere verschiedenen Datenschutzpakete mit umfassenden Services, einschließlich der Ernennung eines Datenschutzbeauftragten und der Einführung eines Datenschutzmanagementsystems. Erfahren Sie mehr über die verschiedenen Preismodelle je nach Ihren Anforderungen.

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